AGB

Ab in den Urlaub

Allgemeine Mietbedingungen für Fahrzeuge von retrocampers:

 

Preise

Es gelten die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf retrocampers.de veröffentlichten Preise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19% ist enthalten.

 

Reservierung

Zur Reservierung eines Termins muss eine Buchungsanzahlung von 30 Prozent des gesamten Mietpreises geleistet werden.

Der Mieter erhält dann eine schriftliche Buchungsbestätigung. Diese ist für den Vermieter verbindlich und der Bulli gilt als reserviert.

Mit der Überweisung der Buchungsanzahlung erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen von retrocampers an.

 

Stornierung

Bei Rücktritt vor dem vereinbarten Mietbeginn sind folgende Anteile des vereinbarten Mietpreises laut Mietvertrag zu zahlen:

― 30% bis 30Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn

― 70% bis 15Tagen vor dem vereinbarten Mietbeginn

― 90% bis 5Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn

 

Bei einem Rücktritt von weniger als 5 Tagen vor dem vereinbarten Mietbeginn sowie bei Nichtabholung des Fahrzeuges ist der gesamte Mietpreis zu zahlen.

 

Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen (auch per e-mail) Rücktrittserklärung beim Vermieter.

 

Soweit freie Kapazitäten innerhalb des Kalenderjahres vorhanden sind, ist eine Umbuchung bis 14 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn ohne Aufpreis möglich, sofern die vereinbarte Mietdauer nicht unterschritten wird.

 

Eine Reduzierung des Mietzeitraumes nach erfolgter Buchung ist nicht möglich.

 

Die Stellung eines Ersatzmieters ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters möglich. Dieser kann die Zustimmung nur aus berechtigten Gründen verweigern.

Es bleibt dem Mieter unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist.

 

Zahlungsbedingung und Kaution

Die Kaution in Höhe von 500 Euro ist mit dem Komplettpreis 14 Tage vor Antritt der Reise fällig. Diese sollte per Überweisung erfolgen.

 

Fahrzeugübergabe und Fahrzeugrückgabe

a) Das Fahrzeug ist zu dem im Mietvertrag vereinbarten Termin – auch unter Beachtung der Uhrzeit – am vereinbarten Übergabeort zu übernehmen und zurückzugeben.

 

b) Die Übernahme des Mietfahrzeuges ist nur bei eindeutiger Identifikation des Mieters möglich. Daher ist bei Fahrzeugübergabe der gültige Führerschein und Personalausweis des Mieters sowie die Personalausweise und Führerscheine aller weiteren Fahrer vorzulegen. Der Hauptmieter und alle Fahrer müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder B sein und müssen im Mietvertrag bei Fahrzeugübergabe eingetragen werden.

 

c) Der Mieter verpflichtet sich gemeinsam mit dem Vermieter, das gemietete Fahrzeug bei dessen Übernahme auf seinen schadenfreien Zustand sowie auf die richtige Angabe der Füllstände (Tank, Kühlwasser, Motor-Öl, Gas, Frischwasser), auf die Sauberkeit und auf das Vorhandensein von Zubehör hin zu überprüfen. Die durch den Mieter festgestellten Schäden, Fehlteile, Verschmutzungen und ungenügende Füllstände sind vor Fahrtantritt gegenüber dem Vermieter anzuzeigen und werden durch den Vermieter auf dem Übergabeprotokoll schriftlich vermerkt.

 

d) Vor der Übergabe des Mietfahrzeuges erfolgt eine ausführliche Fahrzeug-Einweisung durch den Vermieter bzw. dessen Bevollmächtigten.

 

e) Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt von innen gereinigt(„besenrein“) und in protokolliertem Zustand (gem. Übergabeprotokoll) an den Vermieter zurückzugeben. Ist das Fahrzeug bei Rückgabe stark verschmutzt werden die tatsächlich anfallenden Reinigungskosten, mindestens jedoch 50 € berechnet. Der Nachweis, dass ein Schadenüberhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist, obliegt dem Mieter.

 

f) Die Kosten für den Ersatz oder die Reparatur beschädigter bzw. fehlender Gegenstände hat der Mieter zu tragen, sofern dieser die Beschädigung oder den Verlust zu vertreten hat.

 

g) Gibt der Mieter das Fahrzeug nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer nicht oder nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an den Vermieter zurück, ist dieser berechtigt für den über die vertraglich vereinbarte Nutzungsdauer hinausgehenden Zeitraum der Nutzung bzw. Vorenthaltung ein Nutzungsentgelt in Höhe des jeweils gültigen Tagespreises zu verlangen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben davon unberührt. Nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer haftet der Mieter in vollem Umfang nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

 

h) Die Verlängerung der Mietzeit ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters in schriftlicher Form (auch per e-mail) möglich. Die Berechtigung zur Nutzung des Mietfahrzeuges erstreckt sich ausschließlich auf die vereinbarte Nutzungsdauer. Eine Fortsetzung der Nutzung nach Ablauf der Mietzeit führt auch ohne ausdrücklichen Widerspruch des Vermieters grundsätzlich nicht zur Verlängerung des Mietvertrages. Die Regelung des § 545 BGB findet ausdrücklich keine Anwendung.

 

i) Die Rückgabe des Fahrzeugs vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit hat keine Verringerung des vereinbarten Mietpreises zur Folge, es sei denn, das Fahrzeug kann umgehend anderweitig vermietet werden.

 

j) Kann das gebuchte Fahrzeug nicht zur Verfügung gestellt werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares Fahrzeug bereitzustellen.

 

k) Der Vermieter ist berechtigt, das Fahrzeug auch vor Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer unter fristloser Kündigung des Mietvertrages zurückzuverlangen. Hierfür muss ein wichtiger Grund vorliegen. Das Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung im Falle eines wichtigen Grundes bleibt hiervon unberührt.

 

l) Kommt der Mieter seiner Rückgabeverpflichtung auch nach einer weiteren ausdrücklichen Rückgabeaufforderung nicht nach bzw. ist für den Vermieter nicht erreichbar, behält sich der Vermieter vor, Strafanzeige zu erstatten. Hierdurch entstehende Kosten sind durch den Mieter zu tragen, es sei denn, er hat den Verstoß gegen die Rückgabeverpflichtung nicht zu vertreten.

 

Versicherungsumfang

Versicherungssumme 100Mio.Euro, bei Personenschäden jedoch auf 12Mio.Euro je geschädigte Person begrenzt.

Vollkasko mit 1.000Euro Selbstbeteiligung inkl. Teilkasko mit 1.000Euro Selbstbeteiligung mitversichert.

 

Verhalten bei Unfall oder Schadensfall

Der Mieter / Fahrer hat nach einem Unfall oder bei einem Brand-, Diebstahl-, Wild- oder sonstigem Schaden unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen und den Vermieter zu verständigen. Der Mieter/Fahrer darf sich solange nicht vom Unfallort entfernen, bis er seiner Pflicht zur Aufklärung des Geschehens und zur Feststellung der erforderlichen Tatsachen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nachgekommen ist. Das strafrechtlich sanktionierte Verbot des unerlaubten Entfernens vom Unfallort im Sinne von § 142 StGB ist zu beachten. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, so hat der Mieter dies gegenüber dem Vermieter nachzuweisen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Daneben hat der Mieter den Vermieter unverzüglich über alle Einzelheiten des Unfall oder Schadenereignisses, auch bei geringfügigen Schäden, schriftlich und telefonisch zu informieren.

Der Unfall/Schadensbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Schadenersatzansprüche anderer Unfallbeteiligter dürfen nicht anerkannt werden. Sonstige Beschädigungen oder besondere Vorkommnisse, die im Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen, sind ebenfalls unverzüglich, spätestens bei der Rückgabe dem Vermieter mitzuteilen.

Es werden von retrocampers nur die Leistungen des Schutzbriefes zugesichert, alle weiteren Kosten trägt der Mieter.

 

Ausleihartikel

Geliehene Artikel wie Fahrradträger, Tisch, Stühle, Geschirr usw. sollen in ordentlichen Zustand zurückgegeben werden. Kosten für eventl. Ersatz trägt der Mieter.

 

Haftung des Mieters

Das angemietete Fahrzeug darf nur für den vereinbarten Zweck verwendet werden.

Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter für alle während der Nutzung des Mietfahrzeuges anfallenden Gebühren, Mautgebühren, Bußgelder und Strafen, die er zu vertreten hat, in vollem Umfang von der Haftung freizustellen.

Eingehende Kostenbescheide, etc. werden zzgl. einer Bearbeitungsgebühr i.H.v. 20,- EUR an den Mieter weitergeleitet, es sei denn, der Mieter weist nach, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Aufwand und / oder Schaden entstanden ist. Solange die Schuldfrage ungeklärt ist,ist der Vermieter berechtigt, die Kaution zurückzubehalten. Im Mietzeitraum entstandene Schäden, die nicht die Versicherung abdeckt, trägt der Mieter. Fahren ist nur mit gesicherter (Schutzkappe Gasflasche erlaubt).

 

Speicherung von Personaldaten,

Zweckgebundene Datenverwendung

Wir beachten den Grundsatz der zweckgebundenen Daten-Verwendung und erheben, verarbeiten und seichern Ihre personenbezogenen Daten nur für die Zwecke, für die Sie sie uns mitgeteilt haben. Eine Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an Dritte erfolgt ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung nicht, sofern dies nicht zur Erbringung der Dienstleistung oder zur Vertragsdurchführung notwendig ist. Auch die Übermittlung an auskunftsberechtigte staatliche Institution und Behörden erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Auskunftspflipchten oder wenn wir durch eine gerichtliche Entscheidung zur Auskunft verpflichtet werden.

Auch den unternehmensinternen Datenschutz nehmen wir sehr ernst. Unsere Mitarbeiter und die von uns beauftragten Dienstleistungsunternehmen sind von uns zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet worden.

 

Abtretungs- und Verpfändungsverbot

Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber dem Anbieter zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung des Anbieters ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweist.

 

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Gerichtsstand Hamburg

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist der Sitz des Anbieters

(Ronnie Merikanto, retrocampers, Lachnerstr. 1e, 22083 Hamburg), sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.